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Urlaub auf Sardinien: Regeln und Verbote für Touristen | Italien

Wer ein Sardinien-Souvenir mit nach Hause bringen möchte, geht besser in ein Geschäft. Muscheln und Steine vom Strand müssen per Gesetz auf der Insel bleiben. Was sonst noch für Touristen gilt. Türkisfarbenes Wasser, weiße Sandstrände und unberührte Natur: Sardinien gilt für viele Urlauber als Paradies. Um diese Schönheit zu schützen, gelten auf der zu Italien gehörenden Mittelmeerinsel teils strenge Regeln für Touristen. Wer sie missachtet, riskiert hohe Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Tankstelle: Wer für Schäden am Auto beim Tanken haften muss

Versehentliche Schäden beim Tanken sind ärgerlich, doch wer haftet dafür? Der ADAC klärt über die Verantwortung von Tankstellenbetreibern auf. Während Sie gerade Ihr Auto tanken, fällt plötzlich von der Zapfsäule eine weitere Zapfpistole herunter und schlägt Ihnen eine kräftige Delle ins Auto. Wer haftet für einen solchen Schaden? Haben Sie die Zapfpistole richtig bedient, ist der Betreiber der Tankstelle grundsätzlich für einen Schaden an Ihrem Auto verantwortlich, so der ADAC .

Handy im Auto auf dem Oberschenkel: Ist das ein gefährlicher Verstoß?

Das Telefon am Steuer: Immer wieder beschäftigt es die Gerichte. Was gilt etwa, wenn das Smartphone auf dem Schoß liegt? Auch dazu gibt es eine Entscheidung. Wer am Steuer telefonieren will, muss dazu eine geeignete Freisprecheinrichtung benutzen. Das Mobiltelefon in der Hand zu halten, ist bekanntlich nicht erlaubt. Es genügt aber auch nicht, das Telefon einfach auf dem Schoß abzulegen. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (201 ObOWi 1507/21).

Verkehrskontrolle filmen: Ist das eigentlich erlaubt?

Es ist eine alltägliche Situation: Die Polizei hält ein Auto an, kontrolliert Fahrer und Beifahrer. Darf man das Ganze mit dem Smartphone filmen? Eine Polizeikontrolle in Bild und Ton aufzunehmen, ist eine Straftat. Wer sich auch durch mehrfache Ermahnungen nicht davon abbringen lässt, muss also mit einer Verurteilung rechnen. Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile, unter anderem vom Amtsgericht München (AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug). Zeugen sind erlaubt Zeugen hinzuzurufen, die die Situation beobachten, ist hingegen möglich.

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