Parken auf Gehwegen: Anwohner können dagegen vorgehen – Urteil
Ein Grundsatzurteil verändert den Umgang mit Gehwegparkern: Wer den Bürgersteig blockiert, kann nun von Anwohnern gemeldet und zur Verantwortung gezogen werden. Was das Urteil bedeutet – und was Autofahrer jetzt wissen müssen. Parken auf dem Gehweg ist in vielen Städten Alltag – und eigentlich verboten. Trotzdem wird es oft toleriert, selbst wenn Fußgänger kaum noch durchkommen. Ein höchstrichterliches Urteil schafft jetzt Klarheit: Anwohner können sich wehren, wenn Fahrzeuge Gehwege blockieren.
