Stauende: Darf man den Warnblinker einschalten? Das müssen Sie tun
Am Stauende warnt man nachfolgende Fahrer per Warnblinker. Das kann schwere Unfälle vermeiden. Aber ist es erlaubt? Wann macht man die Leuchten an – und wann nicht? Am Stauende den Warnblinker einschalten: Das ist ausdrücklich erlaubt. Wann man die Warnblinkanlage anstellt, ist in den Paragrafen 15, 15a und 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sie legen fest: Der Fahrer darf das Warnblinklicht einschalten, um andere Autofahrer vor einer Gefahr zu warnen.
