EEG-Förderung: Speicher dürfen auch mit Netzstrom geladen werden
Bislang verloren Speicher ihre Förderung, wenn sie mit Netzstrom geladen wurden. Eine neue Regelung der Bundesnetzagentur soll das ändern. Für Betreiber von Solaranlagen mit Heimspeicher oder bidirektionalem Laden (E-Auto als Speicher) soll es künftig einfacher sein, den selbst erzeugten und gespeicherten Strom gegenüber Netzstrom abzugrenzen. Das sieht ein Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor. Ziel ist es, dass Verbraucher auch dann Förderungen nach dem EEG erhalten und weniger Abgaben (u. a.
