Parken auf Privatparkplatz: BGH-Urteil zu Abschleppen und Kosten
Parkzeit kurz überschritten Wer jetzt auf Kulanz hofft, verliert im schlimmsten Fall hunderte Euro. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das Autofahrer eiskalt erwischt. Denn eine wichtige Regel fällt ab sofort weg. Ein abgelaufenes Parkticket kann für Autofahrer deutlich teurer werden als nur das fällige Bußgeld. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haben Besitzer von Privatparkplätzen das Recht, Fahrzeuge unmittelbar nach Ablauf der Parkdauer abschleppen zu lassen. Die Kosten hierfür muss der Fahrzeughalter tragen.
