Schild sieht ungewohnt aus: Sind abweichende Verkehrszeichen gültig?
Das Straßenschild sieht komisch aus? Ob Sie sich trotzdem an Verkehrszeichen halten müssen, die nicht genau den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen.Ein Schild, das auf einen Parkplatz nur für Surfer hinweist: Die Straßenverkehrsordnung (StVO). Muss man sich dennoch danach richten? Das Verwaltungsgericht Augsburg (Az.: Au 8 K 19.918) hat geurteilt: Ja, Verkehrsschilder können auch dann gültig sein, wenn sie nicht vollständig gemäß der gesetzlichen Vorgaben gestaltet sind.





