Zu viele Verstöße: Falschparker können Führerschein verlieren
Einem notorischen Falschparker kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, entschied ein Gericht in Berlin. Der Autofahrer zeigte sich trotz seiner Verstöße uneinsichtig. Ein Autofahrer, der innerhalb eines Jahres mehr als 150 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 K 456/21).


