Hohes Bußgeld ohne Messung: Darf die Polizei das Tempo einfach schätzen?
Das Auto war zu schnell, sein genaues Tempo ist aber unklar. Dann darf ein Polizist die Geschwindigkeit einfach mal schätzen. Oder? Ein Auto rast mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Tempo-30-Zone. Doch wie schnell war der Fahrer wirklich? Und darf die Polizei nur aufgrund einer Schätzung ein Bußgeld verhängen? Subjektive Schätzung reicht nicht aus Ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az.: 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17) hat diese Frage eindeutig geklärt.
