Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen
Wem gehört der Bürgersteig? Das oberste Verwaltungsgericht hat geklärt, ob Anwohner gegen Autos auf Gehwegen vorgehen können. Anwohnerinnen und Anwohner können unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden verlangen, dass sie gegen Autos auf Gehwegen vorgehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Voraussetzung ist, dass die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist räumlich begrenzt.
