Fremdes Auto auf Ihrem Grundstück: Darf man es abschleppen lassen?
Auf dem eigenen Boden haben fremde Autos nichts verloren. So können Sie gegen die Falschparker vorgehen. Kurz zusammengefasst: Falschparker auf Privatgrund kann man abschleppen lassen. Halter haftet für Kosten, auch wenn er nicht selbst fuhr. Selbstjustiz wie Wegverstellen ist rechtlich nicht zulässig. Fremde Autos auf eigenem Grund und Boden darf man abschleppen lassen. Die Rechnung trägt der Fahrzeughalter. Bedenken Sie aber: Wer das Abschleppunternehmen beauftragt, muss es auch bezahlen. Zunächst zumindest. Sie können sich das Geld dann aber vom Falschparker zurückholen.
