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Hetzjagd mit sieben Autos – Freiheitsstrafe für 28-Jährigen

Eine Verfolgung mit sieben Autos, tumultartige Szenen und ein schwer verletzter Mann: In dem ungewöhnlichen Fall ist das Urteil gegen einen 28 Jahre alten Angeklagten gefallen. Im Prozess um eine Hetzjagd mit mehreren Beteiligten in sieben Autos gegen einen einzelnen Mann ist das Urteil gegen den 28 Jahre alten Angeklagten ergangen. Das Landgericht Münster verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage mitteilte. Davon gelten drei Monate laut der Sprecherin wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses Mitte August über seinen Anwalt alle Vorwürfe abgestritten. Laut Anklage soll er im März 2021 sein damals 32 Jahre altes Opfer mit einem Auto auf einem Acker bei Rheine angefahren und schwer verletzt haben. Er habe den Mann zurückgelassen, ohne sich zu kümmern. Der Schwerverletzte überlebte den Angaben zufolge nur, weil ein unbeteiligter Zeuge Rettungskräfte auf ihn aufmerksam gemacht hatte. Der Angeklagte habe den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen, hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageverlesung betont. Mögliches Motiv: Bedrohung von zwei Frauen zuvor? Auslöser für den Angriff soll die Bedrohung von zwei Frauen gewesen sein. Der später attackierte 32-Jährige soll die Ex-Frau des Angeklagten und deren Schwester angegangen haben – Details wurden dazu nicht bekannt. Daraufhin sollen sich 15 Männer aus der Familie der Frauen zusammengeschlossen haben, um den Mann zur Rede zu stellen. Es folgte laut Anklage eine Verfolgungsjagd mit sieben Autos, beginnend in Hörstel (Kreis Steinfurt), wo der 32-Jährige wohnte. Der Bedrängte floh in seinem Auto, nach einer kilometerweiten Hetzjagd kam es zum Tumult, bei dem sich der Verfolgte mit einem Gummihammer und einem Obstmesser zur Wehr setzte. Der Angeklagte – ein in Gelsenkirchen geborener Syrer – wurde dabei mit einem Stich an der Hüfte verletzt. Das Opfer flüchtete noch zu Fuß, wurde dann aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Angeklagten im Auto verfolgt, angefahren, mit dem Wagen am Unterschenkel getroffen und über Motorhaube und Windschutzscheibe geschleudert.