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Wollhaus-Raser von Heilbronn will in Deutschland bleiben – trotz Ausweisung

Zwei Kinder verlieren ihren Vater, eine Frau ihren Ehemann. Der Täter soll abgeschoben werden – doch sein Anwalt will womöglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Im Fall des wegen Mordes verurteilten sogenannten Wollhaus-Rasers aus Heilbronn will der 24-Jährige juristisch weiter gegen die bevorstehende Abschiebung in die Türkei kämpfen. Am Mittwoch hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mitgeteilt, die Ausweisung sei in letzter Instanz rechtens. Der Anwalt des Mannes sagte t-online dazu nun am Donnerstag: "Wir prüfen die Entscheidung und erwägen, Verfassungsbeschwerde zu erheben." Dann müsste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Der heute 24-jährige Yasin H. hatte am 12. Februar 2023 in der Heilbronner Wollhausstraße die Kontrolle über seinen über 300 PS starken Mercedes-Sportwagen verloren . Mit rund 100 Kilometern pro Stunde – in einer Tempo-40-Zone – fuhr er in das Auto eines 42-Jährigen. Der Familienvater starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder leicht. Wollhaus-Raser: Neun Jahre Haft wegen Mordes H., der ausschließlich die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde wegen heimtückischen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt und sitzt in Haft. Das Regierungspräsidium Stuttgart ordnete die Abschiebung des Mannes an, gegen die er sich juristisch zur Wehr setzte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte die Ausweisung jedoch. Er sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen, hieß es zur Begründung. Die Ausweisung sei "für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft unerlässlich". Der Mann ging auch gegen dieses Urteil vor – der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied aber jüngst in letzter Instanz, dass die Ausweisung rechtmäßig ist. Der Anwalt des 24-Jährigen sagte t-online dazu, das Urteil sei "niederschmetternd" für seinen Mandanten. Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Mann fürchte sich vor einer möglichen Abschiebung in die Türkei. Er habe sein ganzes Leben in Deutschland verbracht. "Die Türkei ist für ihn ein fremdes Land." Auch seine Eltern und seine Schwester leben in Deutschland. Sein Mandant zeige sich reumütig: "Die Tat beschäftigt ihn jeden Tag." Der 24-Jährige sei vor der Tat noch nie rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden. Seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker habe H. in der Haft abgeschlossen. "Selbst wenn er freikommt, er möchte gar kein Auto mehr besitzen", sagte der Anwalt. Wollhaus-Raser bleibt noch Monate in Deutschland Unabhängig vom Ausgang einer etwaigen Verfassungsbeschwerde steht die Ausweisung des Türken nicht unmittelbar bevor. Laut einer Verwaltungsvorschrift muss zuvor mindestens die Hälfte der Haftstrafe abgesessen worden sein, das wäre in diesem Fall am 17. August 2027 so weit. "Eine Abschiebung vor dem 17. August ist daher zurzeit nicht absehbar", sagte die für den Vollzug zuständige Direktorin des Amtsgerichts Adelsheim. Sie betonte aber auch: "Das heißt, dass ich ab diesem Zeitpunkt von der weiteren Vollstreckung der Jugendstrafe zugunsten einer Abschiebung absehen werde." Dass Menschen, die in Deutschland geboren wurden, abgeschoben werden, kommt laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim nicht selten, aber auch nicht besonders oft vor. Solche Fälle würden aber in der Regel "besonders intensiv geprüft" – und landeten daher häufig vor Gerichten. Die Strafprozessordnung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Demnach kann von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe abgesehen werden, "wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird". Doppelstaatler, die auch den deutschen Pass haben, können nicht abgeschoben werden.