Geheimdienst-Reform: BND soll auf Autodaten zugreifen können
GPS-Position, Kilometerstand oder gefahrene Strecken: Autos sammeln zahlreiche Informationen. Künftig könnten auch deutsche Nachrichtendienste diese Daten anfordern – die Autobranche fordert klare Grenzen. Moderne Autos verfügen zahlreiche Informationen über ihre Fahrer. Diese könnten künftig nicht mehr nur für Hersteller und Werkstätten interessant sein: Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen sie anfordern können. Das sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vor. Demnach sollen Hersteller auf Anfrage vorhandene Telemetriedaten herausgeben müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen wären auch Autohäuser und Kfz-Werkstätten dazu verpflichtet. Dagegen regt sich Widerstand. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützen zwar grundsätzlich eine Stärkung der Nachrichtendienste. Sie halten die geplanten Regeln für Fahrzeugdaten jedoch für nicht ausreichend präzise und warnen vor Problemen bei der praktischen Umsetzung. "Die notwendige Stärkung staatlicher Sicherheitsstrukturen darf nicht dazu führen, dass Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste werden", sagt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. VDA-Präsidentin Hildegard Müller fordert wiederum eine klare Definition, welche Daten überhaupt gemeint sind. "Insbesondere müssen der Begriff 'Telemetriedaten' und der Umfang entsprechender Auskunftsersuchen eindeutig präzisiert werden." Beschlossen ist bislang noch nichts; ein entsprechendes Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Was das Auto über seine Nutzung verrät Welche Informationen für die Nachrichtendienste interessant sein könnten, geht aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervor. "Bei modernen Kfz-Modellen erfassen Kfz-Hersteller umfassende Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung oder auch die Anzahl der Fahrer erlauben", heißt es dort. Als Beispiele nennt der Entwurf gefahrene Strecken, GPS-Daten und Gurtstraffungen. Hinzu kommen Nutzungs- und Statusdaten wie Kilometerstand, Anzahl der Fahrtstrecken oder Abstellposition. Nach Angaben der "Welt" werden im Entwurf außerdem Tankfüllstand und Zündzyklen als für die operative Arbeit möglicherweise nützliche Informationen aufgeführt. Solche Daten können mehr verraten als nur den technischen Zustand eines Autos. Laut Gesetzentwurf könnten die Nachrichtendienste daraus Rückschlüsse auf "konkrete Aktivitäten beteiligter Personen" ziehen. Für den BND könnten die Informationen bei weiteren operativen Maßnahmen im Rahmen der Auslandsaufklärung eine Rolle spielen. Erst der Hersteller, dann die Werkstatt Die Dienste sollen sich dabei nicht beliebig aussuchen können, wo sie die Daten anfordern. Erster Ansprechpartner soll grundsätzlich der Fahrzeughersteller sein. Eine Werkstatt darf dem Entwurf zufolge erst dann angefragt werden, "wenn ein Ersuchen an den Kraftfahrzeughersteller nicht oder nicht ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme möglich ist". Der VDA unterstützt diese Reihenfolge. Eine Grenze zieht der Verband allerdings beim unmittelbaren Zugang zum Fahrzeug. "Ein etwaiger direkter Zugriff in das Auto ist aus Sicherheitsgründen abzulehnen", sagt VDA-Präsidentin Müller. Nach ihrer Darstellung ist außerdem entscheidend, dass die Unternehmen grundsätzlich nur Informationen herausgeben müssen, die bereits vorhanden sind. "Es darf keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten geben", sagt Müller. Aus den neuen Befugnissen dürfe keine allgemeine Verpflichtung entstehen, weitere Daten für mögliche spätere Anfragen der Behörden zu erheben oder zu speichern. Werkstätten sehen ein praktisches Problem Für das Kfz-Gewerbe stellt sich noch eine andere Frage: Was passiert, wenn eine Werkstatt eine Anfrage erhält, auf die verlangten Informationen aber gar nicht zugreifen kann? Moderne Fahrzeuge hätten komplexe und je nach Hersteller unterschiedliche Datenstrukturen und Zugriffsmöglichkeiten, argumentiert der ZDK. Deshalb müsse eindeutig festgelegt werden, welche Informationen eine Werkstatt herausgeben soll. Nach Ansicht des Verbands dürfen Betriebe zudem nicht haften oder sanktioniert werden, wenn Daten technisch nicht vorhanden oder für die Werkstatt nicht zugänglich sind. Gleiches müsse gelten, wenn der Fahrzeughersteller den Zugriff auf bestimmte Informationen beschränkt. Hinzu kommt nach Darstellung des ZDK der Aufwand für die Betriebe. Mittelständische Autohäuser und Werkstätten verfügten weder über die personellen Ressourcen noch über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten, nachrichtendienstliche Anfragen eigenständig rechtssicher zu bearbeiten. Die Beschaffung und Bewertung sicherheitsrelevanter Informationen müsse deshalb eine staatliche Aufgabe bleiben. ZDK-Präsident Peckruhn fordert deshalb, die neuen Pflichten müssten "klar, verhältnismäßig, engstens umgrenzt und für den automobilen Mittelstand praktisch umsetzbar sein".
