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Solaranlage: Warum sich der Netzanschluss noch 2026 lohnt

Wer seine PV-Anlage erst ab 2027 in Betrieb nimmt, verliert Einnahmen und rutscht schneller in die unsichere Direktvermarktung. Was die Solarreform konkret vorsieht. Die Bundesregierung hat die Weichen für eine grundlegende Änderung bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen gestellt. Das Bundeskabinett hat gestern eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Dadurch wird die Einspeisevergütung für neu errichtete Solaranlagen deutlich beschnitten. Die Änderungen sollen voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten. Für viele Haushalte entscheidet nun also der Zeitpunkt des Netzanschlusses darüber, ob sie langfristig mit festen Einnahmen rechnen können oder sich schon nach wenigen Jahren auf schwankende Marktpreise verlassen müssen. 20 Jahre Vergütung garantiert Bislang gilt: Wer eine neue PV-Anlage mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp) auf dem Dach installiert und überschüssigen Strom teilweise ins Netz einspeist (Teileinspeisung), erhält eine feste Vergütung pro Kilowattstunde (kWh). Ab dem 1. August liegt diese Vergütung bei bis zu 7,7 Cent je kWh – und wird für 20 Jahre garantiert. Das gibt privaten Anlagenbetreibern Planungssicherheit, weil sie mit stabilen Einnahmen aus der Einspeisung rechnen können. Nach der jetzt beschlossenen Reform soll dieses Modell für neue Anlagen weitgehend auslaufen. Für Solaranlagen, die erst ab dem 1. Januar 2027 ans Netz gehen, sieht der Entwurf nur noch eine deutlich abgesenkte Vergütung vor: Statt 7,7 Cent gibt es dann lediglich 5,2 Cent je kWh – und das auch nur für drei Jahre. Danach müssen neue Anlagen in die Direktvermarktung wechseln. Die klassische Einspeisevergütung wäre damit auf ein Minimum reduziert und zeitlich stark begrenzt. 444 Euro weniger Erlös in den ersten drei Jahren Wie groß der Unterschied in der Praxis ausfallen kann, zeigt eine Modellrechnung von "Finanztip". Grundlage ist ein Musterhaushalt mit einem Jahresstrombedarf von 6.000 kWh – davon 3.500 kWh für den Haushalt und 2.500 kWh für ein E-Auto mit rund 12.500 Kilometern Fahrleistung. Dazu kommt eine Dachanlage mit 10 kWp Leistung und ein Batteriespeicher mit 9 kWh Kapazität. Neues EEG: Was sich für Balkonkraftwerke ändert – und was nicht Nach dem Solarisator-Rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin erreicht dieser Haushalt einen Autarkiegrad, also den Anteil der eigenen Stromversorgung durch die PV-Anlage, von rund 63 Prozent. Bei einer jährlichen Stromerzeugung von 10.000 kWh entspricht das einem Eigenverbrauch von 3.780 kWh Solarstrom . Unter Berücksichtigung von Verlusten im Batteriespeicher ergibt sich eine Einspeisemenge von rund 5.920 kWh pro Jahr. Wird die Anlage noch 2026 in Betrieb genommen und fällt damit unter die bisherige Regelung, ergeben sich laut "Finanztip"-Berechnungen Einnahmen aus der Einspeisevergütung von rund 456 Euro pro Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum von 20 Jahren summieren sich die Erlöse auf mehr als 9.100 Euro. Anders sieht es aus, wenn die Reform beschlossen wird und die Anlage erst Anfang 2027 ans Netz geht. Dann gelten nur noch 5,2 Cent je kWh für drei Jahre. Allein in dieser kurzen Zeit ergibt sich für den Beispielhaushalt ein Minus von rund 444 Euro im Vergleich zur Inbetriebnahme im Jahr 2026. Übergang in die Direktvermarktung Reiche will das ändern: Das kosten die erneuerbaren Energien den Steuerzahler Die Solarreform sieht zwar eine Übergangsregelung vor, ändert aber nichts am langfristigen Systemwechsel. Nach Ablauf der drei Jahre mit reduzierter Einspeisevergütung müssen neue PV-Anlagen in die Direktvermarktung wechseln. Dort wird der eingespeiste Strom nicht mehr zu einem staatlich festgelegten Satz vergütet, sondern an der Strombörse oder über andere Marktmechanismen verkauft. Die Erlöse hängen dann von den jeweils aktuellen Marktpreisen ab – und damit von Faktoren, die sich heute kaum abschätzen lassen. "Wie hoch die Einnahmen aus eingespeistem Strom künftig ausfallen, lässt sich nicht vorhersagen", sagt Benjamin Weigl, Experte bei "Finanztip". Um den Einstieg in die Direktvermarktung abzufedern, ist für PV-Anlagen auf Hausdächern ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je kWh vorgesehen, der vier Jahre lang gezahlt werden soll. Ob dieser Zuschlag ausreicht, um zumindest die Kosten der Stromproduktion zu decken, ist nach Einschätzung von "Finanztip" offen. "Noch ist nicht absehbar, ob die Kosten für die Direktvermarktung in den kommenden Jahren sinken und Hausbesitzer mit einer PV-Anlage damit wenigstens ihre Stromproduktionskosten decken können", so Weigl. Zur Methodik Die Berechnungen von "Finanztip" sollen die Größenordnung der finanziellen Auswirkungen der Reform verdeutlichen, können aber nicht alle realen Effekte abbilden. So berücksichtigen sie weder eine Leistungsdegradation der Solarmodule über die Zeit – also den schrittweisen Rückgang der Stromproduktion – noch eine mögliche Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das sogenannte Solarspitzengesetz. Beide Punkte wurden aus Gründen der Vereinfachung außen vor gelassen. Fest steht aber schon jetzt: Wenn der Bundestag der Reform zustimmt, wird sich das Fördermodell für neue Solaranlagen deutlich verändern. Für Haushalte, die eine PV-Anlage planen, wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme damit zu einer entscheidenden Stellschraube. Sowohl für die Höhe der Einnahmen in den ersten Jahren als auch für die Frage, ob sie langfristig auf feste Vergütungssätze oder auf schwankende Marktpreise angewiesen sind.