Verdi-Attentat München: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Im Prozess um den Anschlag auf eine Verdi-Demo fordert die Anklage die Höchststrafe, die Verteidigung hingegen fordert ein milderes Urteil. Dieses soll kommende Woche fallen. Im Mordprozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag lebenslange Haft gefordert. Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dies würde eine vorzeitige Haftentlassung erheblich erschweren. "Mit Vollgas durch": Polizist schildert die letzten Sekunden Ein Jahr später: Krause ringt um Fassung bei Gedenkveranstaltung Die Verteidigung des Angeklagten hingegen plädierte auf 15 Jahre Haft mit anschließender Unterbringung in einer Psychiatrie. Eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten Farhad N. sei ihrer Auffassung zufolge nicht auszuschließen. Bei der Attacke im Februar 2025 starben eine Mutter und ihre kleine Tochter. Zahlreiche Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Anschlag auf Demo: "Vernichtung von Menschenleben" Die Bundesanwaltschaft wirft dem mittlerweile 25 Jahre alten Afghanen zweifachen Mord vor. Hinzu kommen versuchter Mord in 22 Fällen sowie Körperverletzung in 22 Fällen. Der Anklagevertreter sagte: "Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt." Der Angeklagte habe das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert, ergänzte er im Plädoyer. Die Bundesanwaltschaft geht von einem religiös motivierten, politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen. Verteidigung geht von Unzurechnungsfähigkeit aus Die Verteidiger schilderten, dass ihr Mandant Anzeichen einer hebephrenen Schizophrenie zeige. Es handelt sich um eine Unterform der psychischen Störung, bei der ein wirres Gefühlsleben und unberechenbares Verhalten im Vordergrund stehen. Im Gerichtssaal soll der 25-Jährige während des Plädoyers auch plötzlich zu schluchzen angefangen haben. Bei den Schilderungen der Tat und den Leiden seiner Opfer, von denen viele immer noch traumatisiert und körperlich beeinträchtigt sind, zeigte er sich jedoch weitestgehend unberührt. Bei N. spielten angeblich religiöse und damit verbundene politische Gründe eine Rolle, ebenso persönliche Einsamkeit und diffuse Ängste. Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren aber nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Seine Schuldfähigkeit war demnach nicht eingeschränkt. Urteilsverkündung in der nächsten Woche Die Anklagevertreterin sagte: "Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten." Am Mittwoch folgen der Schlussvortrag der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten. Das Urteil wird für den 6. August erwartet.
