Mutter aus Polen stirbt bei CSD-Anschlag in Berlin
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin gibt es neue Details zum Todesopfer und zum mutmaßlichen Täter. Mit Blick auf die Verletzten gibt es eine gute Nachricht. Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin sind weitere Informationen über das Todesopfer bekanntgeworden. Es handelte sich um eine polnische Mutter, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen sei, wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bekanntgab. Die polnische Regierung reagierte mit Bestürzung und Trauer auf ihren Tod. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lässt prüfen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder beschränkt werden kann. Das Bundesinnenministerium erarbeite dazu eine Stellungnahme, die in den nächsten Tagen vorliegen solle, sagte er und warf die Frage auf: "Hätte man das verhindern können?" Der mutmaßliche Attentäter war Abdul B., ein 21-jähriger Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit und libanesischen Wurzeln sowie Verbindungen zum islamistischen Terror. Er wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn festnehmen wollten, in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Am Samstagabend soll er am Rande des CSD Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe - vermutlich eine Machete - angegriffen haben. Außer dem Todesopfer wurden 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Sie sind inzwischen nicht mehr in einem kritischen Zustand. Zu dem Todesopfer schrieb der Sprecher des polnischen Außenministeriums auf X: "Wir sprechen der Familie und den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aus." Der polnische Konsul in Berlin stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden und werde der Familie die notwendige konsularische Unterstützung zukommen lassen. Nach einem Bericht der "B.Z." war die Frau 65 Jahre alt. Ihre Tochter soll verletzt worden sein. Opfer mit Stichverletzungen und Knochenbrüchen Den verletzten Menschen, die in der Berliner Uniklinik Charité behandelt werden, geht es inzwischen besser. "Der körperliche Gesundheitszustand der vier Patienten stabilisiert sich erfreulicherweise weiter", sagte ein Sprecher. "Drei Patienten konnten inzwischen auf eine Normalstation verlegt werden, einer ist weiterhin auf einer Intensivstation, aber auch auf dem Weg der Besserung." Die Menschen erlitten laut dem Sprecher vor allem Stichverletzungen, zum Teil aber auch mehrere Knochenbrüche durch den Zusammenstoß mit dem Auto. Ein zweiter Mann war zunächst verdächtigt und von der Polizei noch am Tatort festgenommen worden. Er sei später aber wieder entlassen worden, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Er soll mit der Tat nichts zu tun gehabt haben. Mutmaßlicher Täter war laut Gericht tief gläubig Der erschossene Abdul B. wuchs nach Angaben aus einem nun veröffentlichten Gerichtsurteil mit einer älteren und zwei jüngeren Schwestern bei seinen Eltern auf und besuchte eine Grundschule und eine weiterführende Schule, die er 2022 mit der Berufsbildungsreife (BBR) verließ. Nach der Trennung der Eltern lebte er mit seinen Schwestern bei seiner Mutter in einer Dreizimmerwohnung. Nach der Schule absolvierte er einige Praktika im Handwerk und arbeitete eine Zeit lang im Wachschutz. Von 2023 bis 2024 war er mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. Zuletzt hatte er laut Gericht kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Im Urteil hieß es, der Angeklagte seit tiefgläubig, bete fünfmal am Tag und besuche regelmäßig eine Moschee. Er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt. Extremismus-Berater: Kamen nicht wirklich an ihn ran Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Präventionsnetzwerk VPN sagte, B. habe auf die Sozialarbeiter "einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck" gemacht. "Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran." Laut Gericht hatte Abdul B. vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon war er im November 2025 bei seiner Rückkehr nach Berlin in Untersuchungshaft genommen. Am 12. Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verteidigte die Entscheidung, Abdul B. aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Diese sei keine vorweggenommene Strafe, betonte die Sprecherin. Gericht: Entlassung aus U-Haft bei den Umständen "nicht ungewöhnlich" Sechs Monate Untersuchungshaft wie in diesem Verfahren seien bei einem Heranwachsenden und einem nicht so hohen Urteil schon recht lang gewesen. Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht habe das Gericht bei dem jungen Mann nicht gesehen. Daher sei die Entlassung "nicht ungewöhnlich". Sie betonte, Abdul B. sei nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung über eine Bewährung sollte erst später fallen. Zugleich habe das Gericht einen Bewährungshelfer und Beratungsgespräche bestimmt. Merz: Bewegungsfreiheit potenzieller Straftäter eingrenzen Bundeskanzler Merz sagte: "Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh. Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen." Es gehe darum, wie es sein könne, dass der Tatverdächtige sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des CSD habe begeben und den Anschlag habe verüben können. "Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenzieller Straftäter einzugrenzen, wenn wir sie nicht in Haft nehmen können." Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums unterstrich, dass es den Behörden in den letzten zehn Jahren gelungen sei, fast 30 islamistische Anschläge zu verhindern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plädierte für einen verschärften Umgang mit sogenannten extremistischen Gefährdern, darunter etwa eine Änderung beim Jugendstrafrecht. "Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel", sagte der CSU-Politiker der "Bild". Er sprach sich außerdem für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung forderte bessere Präventionsarbeit. "Kinder und Jugendliche müssen in der Lage sein, extremistische Propaganda zu erkennen, sie kritisch einzuordnen und ihr zu widerstehen, sowohl auf dem Schulhof als auch im digitalen Raum", sagte Natalie Pawlik (SPD) der "Rheinischen Post". Das Internet sei heute einer der wichtigsten Orte der Radikalisierung, deshalb müsse es auch ein zentraler Ort der Prävention mit demokratischen Gegenangeboten sein. Zentralrat der Muslime verurteilt Anschlag Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verurteilte den Anschlag. "Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten." Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass der Anschlag islamistisch motiviert war, "wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen sowie Menschen gegeneinander aufzubringen", erklärte der ZMD. Der Schutz des menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam. Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung. Auch der Koordinationsrat der Muslime (KRM) zeigte sich tief erschüttert. "Wir sprechen den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Verletzten unser tief empfundenes Mitgefühl aus. Als muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland verurteilen wir jedwede Form von Gewalt, Extremismus, Terror und Menschenverachtung aufs Schärfste."
