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Abdul Ballout | Anschlag auf CSD in Berlin: Details zum Tatverdächtigen

Der Tatverdächtige ist nach dem Anschlag auf den Berliner CSD tot: Was weiß man über Abdul Ballout? Ein Überblick. Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD am Samstagabend ist der Tatverdächtige Abdul Ballout tot. Er soll Polizisten in Berlin mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Daraufhin sei auf den Mann geschossen worden und er sei trotz Reanimationsmaßnahmen gestorben, teilte die Berliner Polizei mit. Der Sprecher der Berliner Polizei, Florian Nath, erklärte am Sonntag, der Tatverdächtige des Anschlags werde "der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet". Der aktuelle Stand: Anschlag auf den Berliner CSD – alle Informationen im Newsblog Berliner trauern: "Es hat mir das Herz gebrochen" Abdul Ballout sei in Berlin geboren und dort aufgewachsen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Er sei deutscher Staatsangehöriger. Ballout habe sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Nachmittag. Ballout wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt Bereits im Februar 2022 wurde Abdul Ballout nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig verurteilt. Das Jugendschöffengericht habe ihn wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung schuldig gesprochen. Die Körperverletzung habe sich demnach im September 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule ereignet. Die räuberische Erpressung habe er im Oktober 2020 am Innsbrucker Platz gemeinsam mit einem Mittäter begangen; dabei seien Kopfhörer geraubt worden. Am 12. Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Abdul Ballout nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft erneut, das Urteil sei aber nicht rechtskräftig. Das Gericht habe ihn wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie wegen Zuwiderhandlungen gegen das Vereinsgesetz in zwei Fällen schuldig gesprochen. Verhängt worden sei eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung über eine Bewährung habe das Gericht für sechs Monate zurückgestellt. Zudem seien Auflagen erteilt worden, unter anderem mit Bewährungshelfer. Den bestehenden Haftbefehl habe das Gericht aufgehoben. Ballout wollte sich dem IS anschließen Zum Hintergrund dieser zweiten Verurteilung teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, Abdul Ballout habe in der zweiten Hälfte 2025 den Wunsch geäußert, sich dem IS anzuschließen. Ein Ausreiseversuch im Mai 2025 über die Türkei nach Mauretanien sei erfolglos geblieben. Am 20. Mai 2025 sei er dann über die Türkei in den Libanon ausgereist, um von dort nach Syrien zum IS zu gelangen. Im Libanon habe er Kontakt zu mutmaßlichen IS-Mitgliedern gehabt. Am 24. Juli 2025 sei er dort festgenommen worden; ein Militärgericht habe ihn wegen Anstiftung zu religiösen beziehungsweise konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft verurteilt. Am 17. November 2025 sei er nach Deutschland zurückgekehrt und am Flughafen BER festgenommen worden; bis zum Urteil habe er in Untersuchungshaft gesessen. Außerdem habe er am 16. und am 24. Juni 2024 IS-Propaganda auf Instagram veröffentlicht. Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung gegen Urteil ein Bei der Strafzumessung habe das Amtsgericht nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft knapp sechs Monate Untersuchungshaft in Deutschland und die drei Monate Haft im Libanon berücksichtigt. Zudem seien eine überwiegend geständige Einlassung, eine Distanzierung vom IS und der Umstand einbezogen worden, dass keine konkrete Gefährdung eingetreten sei. Gegen das Urteil vom 12. Mai 2026 legte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin nach eigenen Angaben Berufung ein. Sie habe eine höhere Jugendstrafe beantragt, die nicht mehr bewährungsfähig sein solle, sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Bereits Anfang Juli gab es eine Durchsuchung Weiter teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass es am 3. Juli 2026 in Berlin-Schöneberg eine Durchsuchung wegen eines Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz gegeben habe. Dabei sei lediglich eine Spielzeugwaffe gefunden worden; das Verfahren sei eingestellt worden. Ballouts Wohnung im Ortsteil Tiergarten wurde am Sonntag durchsucht, wo er sich derzeit aufhält, war am Abend noch unklar. Eine t-online-Reporterin vor Ort berichtete, dass Polizisten einen Karton mit der Aufschrift "Spusi" aus dem Wohnhaus in ein Auto trugen. Wer die Tat beobachtet hat , wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden . In Berlin wurde dafür ein gesondertes Hinweistelefon unter 030 54024111 eingerichtet. Polizei-Sprecher Florian Nath sagte am Nachmittag: "Wir haben immer noch die Ermittlungshypothese, dass es nicht nur ein Tatverdächtiger sein könnte."