E-Auto-Prämie beantragen: Ohne BundID geht nichts – Vorbereitung wichtig
Die neue E-Auto-Förderung soll Tausende Euro bringen. Doch viele dürften schon beim Antrag auf ein Problem stoßen. Was Sie jetzt vorbereiten sollten. Wer sich ein neues Elektroauto kaufen oder leasen will, kann auf eine neue staatliche Förderung hoffen. Je nach Einkommen und Kinderzahl sollen mehrere Tausend Euro Zuschuss möglich sein. Die neue Förderung soll voraussichtlich noch im Mai über das Portal "Förderzentrale Deutschland" beantragt werden können. Zuständig für die Bearbeitung bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind vollelektrische Autos, Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Denn ohne ein spezielles Behördenkonto läuft bei der neuen E-Auto-Prämie nichts – und ohne Vorbereitung könnten daran viele Interessenten scheitern. Neue Prämie: Diese E-Autos kommen noch in diesem Jahr Ohne BundID geht nichts Wer die Förderung beantragen will, benötigt zwingend eine sogenannte BundID. Dabei handelt es sich um ein zentrales Onlinekonto, mit dem sich Bürger bei Behörden digital identifizieren können. Die wichtigste Einschränkung: Ein einfaches Konto mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus. Das BAFA akzeptiert nur zwei Varianten: eine BundID mit aktiviertem Online-Ausweis oder eine BundID mit "Elster"-Zertifikat Vor allem der zweite Punkt dürfte vielen helfen. Wer seine Steuererklärung bereits über "Elster" abgibt, besitzt das nötige Zertifikat oft schon. In diesem Fall lässt sich die BundID vergleichsweise schnell einrichten. Wer dagegen weder den Online-Ausweis aktiviert noch ein "Elster"-Zertifikat hat, muss sich zunächst darum kümmern. Ohne diese digitale Identifizierung kann kein Antrag gestellt werden. Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten Neben der BundID verlangt das BAFA weitere Nachweise. Wichtig sind vor allem die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Die Bescheide dürfen maximal drei Jahre alt sein. Daraus prüft das BAFA unter anderem: das zu versteuernde Einkommen die Steuer-ID das Steuerjahr mögliche kindergeldberechtigte Kinder Das Amt empfiehlt außerdem, nicht benötigte, sensible Angaben auf Kopien der Bescheide zu schwärzen. Dazu können etwa Gesundheitsdaten oder Religionszugehörigkeiten gehören. Die Schwärzungen sollten allerdings nicht auf den Originaldokumenten vorgenommen werden. Wer bisher keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das laut BAFA nachholen. Viele könnten ihr Einkommen falsch einschätzen Die Förderung richtet sich an Haushalte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen. Entscheidend ist dabei nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Ohne Kinder liegt die Grenze bei 80.000 Euro, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro. Weil dabei bereits Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder andere steuerliche Abzüge berücksichtigt werden, kann das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger ausfallen als das eigentliche Bruttoeinkommen. Die maximale Förderung von 6.000 Euro erhalten allerdings nur Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen und Kindern. Andere Käufer bekommen entsprechend weniger oder gehen leer aus. Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten Genau das könnte bei manchen Werbeangeboten zum Problem werden. Einige Hersteller oder Händler rechnen die maximale Förderung bereits in ihre Preise ein. Ein beworbener Einstiegspreis gilt dann oft nur, wenn tatsächlich die höchste staatliche Förderung ausgezahlt wird. Wer mehr verdient oder keine Kinder hat, muss die Differenz selbst zahlen, schreibt das Portal "electrive.net" Antrag erst nach Zulassung möglich Wichtig ist außerdem: Der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug bereits zugelassen wurde. Ein unterschriebener Kauf- oder Leasingvertrag genügt nicht. Zwischen Bestellung und Auslieferung können allerdings Monate liegen. Sollte das Förderprogramm zwischenzeitlich gestoppt werden, könnten Käufer leer ausgehen. Andersherum gilt das Programm aber für Fahrzeuge, die seit Januar zugelassen wurden . Neu ist zudem eine längere Mindesthaltedauer. Geförderte Fahrzeuge müssen künftig mindestens 36 Monate gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass diese Autos kurz nach dem Kauf weiterverkauft oder exportiert werden.
