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1. FC Köln: Ex-Spieler nach illegalem Autorennen mit zwei Toten verurteilt

Zwei junge Männer verursachen als Jugendspieler des 1. FC Köln einen tödlichen Verkehrsunfall. Das Kölner Landgericht fällt ein eindeutiges Urteil. Zwei ehemalige Jugendspieler des 1. FC Köln sind wegen der Beteiligung an einem illegalen Autorennen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auf der A555 bei Köln vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden. Einer der beiden Angeklagten, der Fahrer eines Audi, wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, der andere, Fahrer eines Mercedes, erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten. Beide waren zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt. Nach Auffassung des Gerichts haben sich die beiden Männer als Fahrer eines Audi A5 bzw. eine Mercedes E400D im Dezember 2023 über mehrere Kilometer ein illegales Autorennen geliefert. Dabei kollidierte eines der Fahrzeuge auf der A555 bei Wesseling mit einem vor ihm fahrenden VW Polo. Die Insassen, eine Mutter und ihre Tochter, starben noch am Unfallort, das Fahrzeug brannte aus . Newsblog zum 1. FC Köln: DFB-Star nennt den FC "sehr verlockend" 1. FC Köln: Ex-Spieler nach illegalem Autorennen verurteilt Nach Erkenntnissen der Ermittler fuhren die beiden Männer zeitweise mit Geschwindigkeiten von 210 bis 215 km/h . Der VW Polo fuhr zum Unfallzeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h. An der Unfallstelle galt zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes Tempo 120. Die Angeklagten hatten sich im Prozess mehrfach widersprochen und die Schuld auf den jeweils anderen geschoben. Beide spielten zum Zeitpunkt des Unfalls in Junioren-Mannschaften des 1. FC Köln, einer von ihnen trainierte zwischenzeitlich sogar mit der Profimannschaft mit. Mittlerweile haben sie den Verein verlassen und haben ihre Karriere bei anderen Vereinen fortgesetzt. Verantwortliche des Vereins traten im Prozess nicht auf. Kollision bei mehr als 200 km/h: VW brennt auf A555 bei Köln völlig aus Die Verteidigung hatte am Montag Freispruch für ihre jeweiligen Mandanten gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für den Mercedes-Fahrer und drei Jahre für den Audi-Fahrer. Zuvor war seitens der Jugendgerichtshilfe ein Urteil nach Jugendstrafrecht empfohlen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben die Möglichkeit, Revision einzulegen.