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Kölner Gericht: NRW darf keine Abschleppkosten berechnen

Zwei Klagen in Köln haben weitreichende Folgen für das Land. Ein Gericht stellt klar: In NRW dürfen derzeit keine Kosten für das Abschleppen von Autos berechnet werden. In Nordrhein-Westfalen dürfen nach derzeitiger Rechtslage keine Abschleppkosten erhoben werden. So hat es das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster angefochten werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Land die gesetzlichen Regelungen nachträglich anpasst, sodass auch bereits erlassene Gebührenbescheide wieder rechtmäßig würden. Konkret ging es um zwei Bescheide der Stadt Köln wegen Parkverstößen aus dem Jahr 2024. In einem Fall stand ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt, im anderen war eine Vespa auf einem Gehweg abgestellt, auf dem Baumpflegearbeiten geplant waren. Das Ordnungsamt ließ beide Fahrzeuge abschleppen und stellte den Haltern Kosten in Höhe von rund 200 beziehungsweise über 300 Euro in Rechnung. Dagegen klagten die Betroffenen – mit Erfolg. 56 Fahrzeuge pro Tag: Köln gehört 2025 zu Deutschlands Abschlepp-Hochburgen Abschleppkosten in Köln ohne rechtliche Grundlage Nach Auffassung des Gerichts fehlt aktuell die rechtliche Grundlage für die Erhebung solcher Gebühren. Ursache ist ein Formfehler: Die Landesregierung hatte 2023 eine entsprechende Verordnung erlassen, obwohl eine ältere Regelung im Polizeigesetz NRW noch in Kraft war. Erst nach deren Aufhebung hätte die neue Verordnung erlassen werden dürfen. Die beiden Kläger aus Köln sollen ihr Geld zurückerhalten. Ob sie es dauerhaft behalten dürfen, ist allerdings offen, da voraussichtlich eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgt. In der Verhandlung machte der Vorsitzende Richter zudem deutlich, dass das Land den Fehler korrigieren könnte. In diesem Fall könnten auch bereits ergangene Bescheide nachträglich eine rechtliche Grundlage erhalten – mit der Folge, dass Fahrzeughalter die Kosten womöglich doch tragen müssten. Unklar ist derzeit, wie die Kommunen bis zu einer endgültigen Klärung verfahren werden: Ob sie weiterhin neue Gebührenbescheide ausstellen oder vorerst darauf verzichten.