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München: Jérôme Boateng wohl trotz Fahrverbot im Auto von Polizei erwischt

Jérôme Boateng droht mal wieder Ärger mit der Justiz. Der Ex-Profi des FC Bayern war im November 2025 in München von einer Polizeistreife gestoppt worden. Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Fußballprofi Jérôme Boateng eingeleitet. Wie "Bild" zuerst berichtete und die "Süddeutsche Zeitung" bestätigte, wird dem 37-Jährigen vorgeworfen, trotz eines laufenden Fahrverbots Auto gefahren zu sein. Beamte der Polizeiinspektion 12 stoppten Boateng laut "Bild" am 6. November 2025 auf der Leopoldstraße im Münchner Stadtteil Schwabing in einem getunten Mercedes G63. Dabei habe sich herausgestellt, dass gegen ihn seit dem 9. Oktober 2025 ein rechtskräftiges einmonatiges Fahrverbot bestand. Das Fahrverbot sei aufgrund einer vorangegangenen Ordnungswidrigkeit verhängt worden. Die Fahrerlaubnis sei Boateng nicht entzogen worden. Fahren trotz Fahrverbot: Straftat Das Fahren trotz Fahrverbots stellt nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes eine Straftat dar. Als mögliches Strafmaß sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Bei fahrlässiger Begehung sind bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen möglich. Boateng, von 2011 bis 2021 beim FC Bayern unter Vertrag, ist bereits früher mit Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Vor rund drei Jahren wurde er wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Telefonierens am Steuer auf der Landsberger Straße zu einem Bußgeld von 460 Euro verurteilt. Im Jahr 2024 sprach ihn ein Münchner Gericht zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro unter Vorbehalt. Mehr dazu lesen Sie hier . Zudem musste er je 50.000 Euro an einen Kinder- und Jugendhilfe-Verein sowie an das Haunersche Kinderspital zahlen. Vorbestraft ist er nach diesem Urteil nicht.