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Elektroauto: Letzte Chance auf THG-Quote – Frist endet am 15. November

E-Auto-Fahrer können ihre CO2-Einsparungen in bares Geld umwandeln. Wer jetzt schnell handelt, kann sich das Geld sichern. Denn danach ist die Frist vorbei. Die Frist läuft ab: Bis zum 15. November besteht die Möglichkeit, die Treibhausgasminderungprämie (THG-Quote) für Elektroautos zu beantragen. Wer zu spät kommt, verzichtet unter Umständen auf eine finanzielle Belohnung. Was ist die THG-Quote? Die THG-Quote ist eine gesetzliche Verpflichtung für Mineralölunternehmen, ihre CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Sie müssen Emissionszertifikate vorweisen. Halter von Elektroautos können das eingesparte CO2 in Form von Zertifikaten verkaufen und bekommen dafür eine THG-Prämie. Wie können Autofahrer davon profitieren? Halter von Elektroautos können ihre CO2-Einsparungen über spezialisierte Vermittler wie beispielsweise Automobilklubs, Energieversorger oder Versicherungen verkaufen. Diese Vermittler zertifizieren die Einsparungen anhand der Fahrzeugzulassung und eines standardisierten Verbrauchswerts. Die Vergütung lag 2025 meist zwischen 50 und 120 Euro. In manchen Jahren waren die Auszahlungen noch höher. Die THG-Quote ist somit eine direkte finanzielle Belohnung für die Nutzung eines umweltfreundlichen Autos. Wer kann die Prämie beantragen? Anspruchsberechtigt sind Halter von Elektroautos und zugelassenen E-Rollern, die im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sind. Die genauen Kriterien sind in den Feldern P.3 und J der Bescheinigung aufgeführt. Was ist mit Kosten und Auszahlung? Die Anmeldung ist grundsätzlich kostenlos. Die Vermittler behalten jedoch einen Teil der ausgezahlten Prämie ein. Den Rest erhalten die Fahrzeughalter als THG-Prämie. Wie sieht es mit Wallboxen aus? Auch Betreiber von Ladesäulen, etwa privaten Wallboxen, können ihre eingespeiste Strommenge zertifizieren lassen und so zusätzliche Einnahmen erzielen. Zwar gibt es pro Kilowattstunde nur ein paar Cent. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch kann sich daraus im Laufe des Jahres aber immerhin eine kleine Zusatzeinnahme ergeben. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Beispiel: Die Ladestation muss als öffentlicher Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur registriert sein und anderen Menschen zugänglich gemacht werden. Eine Wallbox in der privaten Garage gilt allerdings nicht als öffentlicher Ladepunkt.