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Urteil: Autofahrer und Radler teilen Schuld bei Schutzstreifen-Unfall

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon kracht es. Ein Auto steht halb auf dem Radstreifen, ein Pedelecfahrer prallt dagegen. Vor Gericht ging es um die Frage: Wer trägt die Schuld? Die Antwort überrascht. Immer wieder müssen Gerichte über ungewöhnliche Verkehrsunfälle urteilen. So wie in diesem Fall. Ein Autofahrer musste im Kreisverkehr wegen eines Staus anhalten. Dabei ragte das Heck seines Wagens auf einen Fahrradschutzstreifen, der durch eine unterbrochene Linie markiert war. Diese Linie erlaubt es Autofahrern zwar, den Streifen bei Bedarf vorsichtig zu überfahren – darauf halten dürfen sie dort aber nicht. Ein Pedelecfahrer prallte gegen das stehende Auto. Der Autofahrer verlangte anschließend Schadenersatz von der Versicherung des Radlers und machte dessen Fahrweise verantwortlich. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, der Fall landete vor Gericht. Das Urteil: Beide tragen Verantwortung Das Landgericht Lübeck sprach beiden Beteiligten eine Teilschuld zu. Der Pedelecfahrer musste 35 Prozent der Kosten übernehmen, da er das Rechtsfahrgebot auch auf dem Schutzstreifen missachtet hatte. Wäre der Radler ganz rechts gefahren, hätte er den Unfall vermutlich verhindern können, urteilte das Gericht. Die Hauptschuld – 65 Prozent – trug jedoch der Autofahrer. Sein Halten auf dem Schutzstreifen war verkehrswidrig und stellte ein größeres Risiko dar. Zudem gehe von einem Auto grundsätzlich eine höhere Betriebsgefahr aus. Lehre für den Straßenverkehr Das Urteil macht deutlich: Auf Schutzstreifen gelten klare Regeln – und beide Seiten tragen Verantwortung. Autofahrer dürfen die Streifen nicht blockieren. Und auch Radfahrer müssen rechts fahren.