Auto: Wann die Polizei Ihr Fahrzeug beschlagnahmt
Einmal zu schnell, und das Auto ist weg? Ganz so einfach ist es nicht. Aber in bestimmten Fällen kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen. Die Polizei in Deutschland darf Fahrzeuge konfiszieren, wenn sie als Beweismittel dienen, eine Gefahr darstellen oder bei schweren Verkehrsdelikten verwendet wurden. Steht ein Auto im Zusammenhang mit einer Straftat, kann es als Beweismittel sichergestellt werden. Auch bei Fahrzeugen mit erheblichen technischen Mängeln oder bei wiederholter Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis darf die Polizei handeln, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Zu schnell – und das Auto ist weg Auch extremes Rasen kann Konsequenzen haben. Wer innerorts mehr als 60 Kilometer pro Stunde oder außerorts mehr als 70 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, riskiert, dass sein Fahrzeug vorläufig eingezogen wird. Eine Beschlagnahme muss verhältnismäßig und für die Ermittlungen erforderlich sein. In der Regel ist hierfür eine richterliche Anordnung nötig. Nur bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft oder ein beauftragter Beamter das Fahrzeug zunächst sicherstellen. Diese Entscheidung muss dann binnen drei Tagen vom Gericht bestätigt werden. Für immer verloren? Eine Beschlagnahmung bedeutet nicht automatisch, dass der Fahrer sein Auto nie wieder bekommt. Ob es dauerhaft eingezogen wird, entscheidet das Gericht. Das Fahrzeug gilt als Tatmittel. Der Richter prüft unabhängig davon, wer der Eigentümer ist und ob ein Einbehalt gerechtfertigt ist. Wird ein Auto bei einem illegalen Rennen eingesetzt, darf die Polizei es sofort beschlagnahmen. Nach einer Verurteilung kann das Gericht anordnen, dass das Fahrzeug einbehalten und später versteigert wird.
