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Euro 7 Abgasnorm für Autos 2026: Was Fahrer beachten müssen

Autos sollen sauberer werden. Das soll ab 2026 die neue Abgasnorm Euro 7 bewirken. Was bedeutet sie für Hersteller und ihre Modelle? Und vor allem für Autofahrer? Der Startschuss für Euro 7 rückt näher: 2026 tritt die neue Abgasnorm in Kraft – zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter. Ab Ende 2027 gilt sie für alle Neuzulassungen (also alle Neuwagen) dieser Fahrzeugklassen. Busse und schwere Nutzfahrzeuge müssen die Grenzwerte ab 2028 beziehungsweise 2029 einhalten. Was bedeutet Euro 7 für Autofahrer? Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich praktisch nichts: Bestands-Pkw müssen die neuen Euro-7-Grenzwerte nicht erfüllen, eine Nachrüstpflicht gibt es nicht. Sie können ihr Auto wie gewohnt weiter nutzen. Auch bestehende Gebrauchtwagen unterliegen nicht den neuen Vorschriften. Für künftige Neuwagenkäufer gelten dagegen strengere Regeln: Jedes neue Auto – also Pkw oder kleine Transporter – muss die Regeln der Euro‑7-Abgasnorm einhalten. Ab 29. November 2026 gilt die Norm für alle neu entwickelten Modelle, die zum ersten Mal eine Genehmigung bekommen (sogenannte Typgenehmigung). Ab Ende 2027 müssen alle neu verkauften Fahrzeuge dieser Klassen die Euro-7-Vorgaben erfüllen – unabhängig davon, ob es sich um ein komplett neues Modell oder eine überarbeitete Version handelt. Allerdings dürfen Hersteller und Händler nur Autos verkaufen, die geltende Normen erfüllen. Käufer eines Neuwagens können in dieser Hinsicht nichts falsch machen. Jedes neue Auto auf dem Markt muss den vorgeschriebenen Regeln entsprechen. Neue Vorgaben für Feinstaub und Batterien Während die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub weitgehend unverändert bleiben, wird die Norm an anderer Stelle deutlich strenger: Künftig müssen ultrafeine Feinstaubpartikel ab einer Größe von zehn Nanometern bei allen Benzinmotoren erfasst werden. Bislang lag die Grenze bei 23 Nanometern und betraf nur Direkteinspritzer. Euro 7 betrachtet das Fahrzeug erstmals als Ganzes. Auch Brems- und Reifenabrieb werden künftig reguliert. Ab 2035 gilt ein einheitlicher Grenzwert für Elektroautos und alle anderen Antriebsarten. Bis dahin gelten unterschiedliche Grenzwerte. Hintergrund: Elektroautos bremsen häufiger per Rekuperation und erzeugen daher weniger Abrieb. Außerdem gelten künftig Mindeststandards für die Haltbarkeit von Antriebsbatterien in Elektroautos und Plug-in-Hybriden: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen sie noch 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität erreichen Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent. Neu ist auch ein verpflichtender Tieftemperaturtest bei minus 7 Grad, um die Reichweite im Winter vergleichbar zu machen. Manipulationsschutz und Überwachung Die EU verschärft mit Euro 7 auch die Kontrolle: Fahrzeuge müssen ihre Emissionen künftig im Alltag überwachen können, nicht nur auf dem Prüfstand. Manipulationsschutz und Datenkontrolle werden ausgeweitet, um die Einhaltung der Grenzwerte zuverlässig sicherzustellen. Der Zeitplan im Überblick 29. November 2026: Pflicht für neue Typgenehmigungen bei Pkw und leichten Transportern Ende November 2027: Pflicht für alle Neuzulassungen dieser Klassen Ab 2028/2029: Stufenweise Einführung für Busse und Lkw Ab 2035: Einheitlicher Grenzwert für Brems- und Reifenabrieb Euro 7 wird nicht das Ende sein Ursprünglich waren strengere Abgasgrenzwerte vorgesehen, die jedoch auf Druck der Autoindustrie abgeschwächt wurden. Dennoch gilt: Wie bei Euro 5 und Euro 6 wird auch Euro 7 fortlaufend weiterentwickelt, um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen.