Ampel ausgefallen: Wer haftet bei einem Unfall an der Kreuzung?
Ein plötzlicher Ampelausfall kann selbst erfahrene Autofahrer in brenzlige Situationen bringen. Was tun? Und wer trägt die Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt? Ein Autofahrer wollte an einer Kreuzung nach links abbiegen. Plötzlich fiel die Ampelanlage aus. Zwar hatte der Linkspfeil zunächst Grün angezeigt, doch die Fußgängerampel war erloschen. Während des Abbiegemanövers kollidierte das Auto mit einem entgegenkommenden Bus. Geteilte Verantwortung Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig (Az.: 7 U 201/21) entschied, dass der Unfall vermeidbar gewesen sei. Dem Autofahrer wurden 80 Prozent des Schadenersatzes zugesprochen, 20 Prozent muss er selbst tragen. Das Gericht betonte, dass bei einem Ampelausfall besondere Vorsicht geboten ist und eine Teilhaftung droht, wenn die Situation falsch eingeschätzt wird. Praxistipps für Autofahrer Vorsichtig heranfahren: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit bei dunkler oder ausgefallener Ampel. Blickkontakt suchen: Schauen Sie genau, wer an der Kreuzung wartet oder von der Gegenseite kommt. Besondere Vorsicht beim Linksabbiegen: Prüfen Sie immer beide Fahrtrichtungen, insbesondere an komplexen Kreuzungen. Ampelausfall melden: Informieren Sie bei längeren Ausfällen die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Im Falle eines Unfalls sollten Sie sofort alle wichtigen Informationen sichern: Fotografieren Sie die Kreuzung, die Schäden und den Zustand der Ampelanlage, notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen und informieren Sie umgehend Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich können Dashcams oder Handykameras entscheidende Beweise liefern. Bedenken Sie stets: Ausgefallene Lichtzeichen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie lieber anhalten, die Kreuzung überblicken und abwarten, bevor Sie abbiegen. Auch das Reduzieren der Geschwindigkeit und das Achten auf den Gegenverkehr können Schäden verhindern.
