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VW-Dieselskandal: Neues Urteil ermöglicht Klagen in Frankreich

Jahrelang glaubten viele Betroffene, ihre Ansprüche im Dieselskandal seien verjährt. Nun hat Frankreichs höchstes Gericht eine überraschende Wende herbeigeführt – mit Folgen, die die Autoindustrie teuer zu stehen kommen könnten. Die französische Justiz hat ein bedeutendes Urteil zur Verjährung von Zivilklagen im Dieselskandal gefällt und damit neue Möglichkeiten für Autobesitzer eröffnet. Der Kassationsgerichtshof in Paris entschied, dass Fahrzeughalter ihre manipulierten Autos bis zu fünf Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulation anfechten können, nicht nur innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf. Das Urteil betraf einen Käufer, der erst mehr als fünf Jahre nach dem Erwerb seines Autos von der Motormanipulation erfuhr. Das Gericht stellte fest, dass er "noch innerhalb der Frist" klagte, weil die Verjährungsfrist erst mit dem Erhalt des Rückrufschreibens begann und nicht mit der Übergabe des Fahrzeugs. Zehn Jahre Dieselskandal Der Dieselskandal wurde im September 2015 aufgedeckt. Volkswagen musste einräumen, bei Millionen von Dieselfahrzeugen Abgastests manipuliert zu haben. Betroffen waren Modelle der Marken Volkswagen, Audi , Seat und Skoda, die mit einer Software ausgestattet waren, die auf Prüfständen die Stickoxidwerte künstlich reduzierte, im realen Straßenverkehr jedoch keine Wirkung zeigte. Nach Angaben des Konzerns waren weltweit rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen. Verfahren in Frankreich In vielen Ländern, darunter Frankreich , wurden daraufhin mehrere Verfahren gegen verschiedene Automobilhersteller eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft klagte unter anderem Volkswagen wegen Betrugs an und wies darauf hin, dass fast eine Million französischer Autofahrer durch Inspektions- und Reparaturkosten belastet worden seien. Auch die französischen Hersteller Peugeot-Citroën und Renault sowie der italienische Konzern Fiat stehen im Zentrum der Ermittlungen.