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Cannabis rauchen und Auto fahren? Harte Strafen trotz Legalisierung

Cannabis ist zwar in bestimmten Mengen legal. Aber was passiert, wenn man bekifft Auto fährt? Alles über die Grenzwerte und Strafen – und was Autofahrer beachten sollten. Im Jahr 2024 wurde Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Das bringt aber auch viele Fragen mit sich. Was gilt beispielsweise im Straßenverkehr ? Hier sind alle Infos. Nach dem Konsum keinesfalls Auto fahren Cannabis beeinträchtigt die Konzentration und das Zeitgefühl, was wiederum das Einschätzen von Geschwindigkeiten erschwert und Abbiegesituationen problematisch machen kann. Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist daher nach dem Konsum nicht gewährleistet. Harte Strafen schon beim ersten Mal Seit August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Für Fahranfänger sowie bei gleichzeitigem Konsum von Alkohol gelten strengere Regeln: In der zweijährigen Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot. Bereits kleinste Verstöße werden mit 250 Euro bestraft. Wird zusätzlich Alkohol konsumiert, kann das Bußgeld auf bis zu 1.000 Euro steigen. Bei Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder der Verursachung eines Unfalls unter Einfluss berauschender Mittel handelt es sich jedoch um eine Straftat – mit Führerscheinentzug und Geldstrafe als Folge. Wer den Führerschein zurückhaben will, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Dürfen Konsumenten generell Auto fahren? Ohne professionelle Hilfe ist es jedoch kaum möglich, die eigenen Grenzen zu erkennen. Einmaliger Konsum am Wochenende führt laut Experten in der Regel nicht dazu, dass man am Montag nicht mehr fahrtüchtig ist. Gerade bei häufigem oder intensivem Konsum spielen jedoch individuelle Unterschiede eine entscheidende Rolle. Bei einer Verkehrskontrolle können gerötete Augen, eine auffällige Pupillenerweiterung, ein bestimmter Geruch oder eine verwaschene Sprache Hinweise auf Drogenkonsum sein. In diesem Fall wird in der Regel ein freiwilliger Drogentest angeboten. Fällt der Test positiv aus oder wird er abgelehnt, erfolgt eine Blutentnahme. Wer sich sicher ist, nichts konsumiert zu haben, sollte dem freiwilligen Test zustimmen. Das beschleunigt die Kontrolle und ermöglicht eine zügige Weiterfahrt.