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Autoversicherung: Verdeckte Vorschäden verschweigen kann teuer enden

Ein kleiner Makel am Auto und plötzlich steckt man mitten in einem Versicherungsstreit. Wer Vorschäden verschweigt, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch den Verdacht des Betrugs. Nach einem Unfall gilt für Autofahrer: Ehrliche Angaben sind Pflicht. Besonders wichtig ist es, bereits vorhandene Vorschäden offenzulegen. Werden diese verschwiegen, kann die Versicherung misstrauisch werden und einen absichtlichen Hintergrund vermuten. Gutachter erkennen Auffälligkeiten Sachverständige prüfen nicht nur den Unfallhergang. Sondern auch, ob das Auto bereits vor dem Unfall beschädigt war – und ob die Schäden am Fahrzeug zum Hergang passen. Auffällige Muster oder unlogische Unfallabläufe können auf Betrugsversuche hinweisen. Dann kann der Unfall vor Gericht kommen. Ein Praxisfall macht es deutlich In einem solchen Verfahren wurde ein Unfall untersucht, bei dem ein geparktes Auto nachts auf der linken Seite beschädigt worden sein soll. Der Fahrer verlangte eine fiktive Abrechnung, also eine Zahlung der Versicherung, ohne dass das Auto repariert wird. Der Gutachter stellte jedoch fest, dass bereits alte Schäden vorhanden waren und der Unfallhergang nicht stimmig wirkte. Das Gericht bestätigte die Skepsis Das Landgericht wies die Klage ab, diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt (AZ: I-1 U 143/22). Insbesondere das Verschweigen von Vorschäden sowie das finanzielle Interesse an einer fiktiven Abrechnung führten zu erheblichen Zweifeln. Das Gericht wertete dies als Hinweis auf eine vorsätzliche Handlung. Konsequenzen für alle Autofahrer Die Entscheidung zeigt: Wer Vorschäden verschweigt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ehrlichkeit nach einem Unfall schützt nicht nur vor dem Verdacht des Betrugs, sondern sorgt auch dafür, dass Versicherungen korrekt reagieren können. Es lohnt sich also, alte Schäden offenzulegen – für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit.