Müllauto-Urteil: So vermeiden Sie teure Fehler im Straßenverkehr
Wer an einem Müllfahrzeug vorbeifährt, das gerade im Einsatz ist, muss besonders vorsichtig sein. Sonst drohen Unfälle und rechtliche Folgen. Vorsicht ist Pflicht: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden. Wer an einem Müllfahrzeug vorbeifährt, das gerade im Einsatz ist, muss besonders vorsichtig sein. Das geht aus einem wichtigen Urteil hervor. Der Fall, der alles erklärt Im entschiedenen Fall stieß eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes mit ihrem Auto gegen eine gerade geleerte Mülltonne, die ein Müllwerker zum Haus zurückschob. Das Fahrzeug wurde beschädigt. Die Fahrerin wollte den Schaden dem Müllabfuhrbetrieb anlasten. BGH klärt die Haftung Der Bundesgerichtshof stellte klar: Autofahrende dürfen nicht uneingeschränkt auf das verkehrsgerechte Verhalten der Müllwerker vertrauen. Jeder muss jederzeit damit rechnen, dass Mitarbeiter plötzlich vor oder hinter dem Wagen auftauchen. Das Landgericht Hannover muss nun über die endgültige Haftungsquote entscheiden (Az.: VI ZR 77/23). Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit? Ein fester Wert ist rechtlich nicht definiert. Üblich ist eine Geschwindigkeit zwischen vier und sieben km/h. Moderne Tachos können solche niedrigen Geschwindigkeiten problemlos anzeigen. Bei älteren Autos springt der Tacho dagegen oft erst bei zehn km/h an. Eine einfache Faustregel lautet daher: Etwas langsamer fahren, als der erste Ausschlag des Tachos anzeigt, oder sich an der Geschwindigkeit von gehenden Passanten orientieren. Übrigens: Auch an Haltestellen von Straßenbahnen, Linien- und Schulbussen mit Warnblinklicht dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren – auch im Gegenverkehr. Anhalten, wenn nötig, ist Pflicht, um ein- und aussteigende Fahrgäste zu schützen.
