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Bußgeldkatalog: Zu laute Musik im Auto - Bußgeld droht

Musik gehört für viele Autofahrer dazu – doch zu laute Töne können gefährlich werden. Wer Umgebungsgeräusche überhört, riskiert Bußgelder und im Unfallfall hohe Kosten. Auch das Gehör leidet unter Dauerlärm. Musik begleitet viele Autofahrer auf ihren Fahrten. Doch wenn die Lautstärke zu hoch ist, kann das schnell gefährlich werden. Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrer jederzeit Umgebungsgeräusche wie Hupen oder Martinshörner von Einsatzfahrzeugen wahrnehmen müssen. Übertönt laute Musik diese Signale, droht ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Gefahr durch überhörte Einsatzfahrzeuge Wird ein Einsatzwagen durch laute Musik nicht gehört, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei Autofahrern, sondern auch bei Motorradfahrern, Radlern und Fußgängern. Jeder muss darauf achten, dass Sicht und Gehör im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden. Unfälle mit Folgen – finanziell und rechtlich Eine Ablenkung durch laute Musik kann bei einem Unfall schwerwiegende Folgen haben. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch Haftpflicht- und Kaskoversicherungen Regressforderungen stellen, wenn die Ablenkung mit ursächlich für den Schaden war. Das kann teuer werden und die Versicherungsschutz erheblich einschränken. Langfristige Schäden durch Lärm Laute Musik schadet nicht nur kurzfristig der Verkehrssicherheit, sondern auch der Gesundheit. Dauerhafte Lärmbelastungen übersteigen oft die Grenzwerte, bei denen Gehörschutz empfohlen wird. Besonders laute Kopfhörer und Musikanlagen können das Gehör dauerhaft schädigen. Zudem kann laute Musik aufputschend wirken und riskantes Fahrverhalten fördern. Maßhalten schützt Leben und Geldbeutel Wer verantwortungsbewusst mit der Lautstärke umgeht, schützt sich und andere. Er vermeidet Bußgelder und schont sein Gehör. Vor allem aber erhält er seine Aufmerksamkeit im Verkehr, was Leben retten kann. Musik ja, aber nicht auf Kosten der Sicherheit.