Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web715/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Auto nach Unfall stehen lassen kann teuer werden

Ein kaputtes Auto ist nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine rechtliche Falle. Wer nicht rechtzeitig handelt, zahlt – und riskiert im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren. Was im Ernstfall zu tun ist. Nach einem Unfall sind etliche Fragen offen. Zwei der wichtigsten lauten: Wer entfernt das Auto? Und wer zahlt dafür? Die Antwort ist klar – und für viele überraschend: Die Verantwortung liegt beim Fahrzeughalter. Wer sein Auto nicht schnell und ordnungsgemäß entfernen lässt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zu Strafverfahren und hohen Gebühren. Abschlepp-Pflicht: Was Halter wissen müssen Kann ein Unfallwagen nicht mehr eigenständig bewegt werden, ist der Halter verpflichtet, das Auto umgehend entfernen zu lassen. Andernfalls kann die zuständige Gemeinde einschreiten – allerdings nicht kostenlos. Dann organisiert die Kommune das Abschleppen. Die Rechnung dafür trägt der Halter – inklusive Verwaltungsgebühren. Wer glaubt, das Auto könne einfach auf einem nahegelegenen Parkplatz abgestellt werden, irrt: Wenn das Auto nicht verkehrssicher ist, darf es dort nicht stehen. Umweltgefahr? Dann wird es ernst Besonders heikel wird es, wenn Betriebsstoffe wie Öl, Benzin oder Hydraulikflüssigkeit austreten. Dann steht nicht nur ein Ordnungsgeld im Raum: Wer eine Umweltgefährdung verursacht, riskiert ein Strafverfahren, beispielsweise wegen Grundwasserverunreinigung. Schon kleine Lecks können große Folgen haben. Kostenfalle Verwahrstelle: Jeder Tag zählt Wird das Unfallfahrzeug nicht rechtzeitig abgeholt oder ordnungsgemäß entsorgt, landet es häufig in einer Verwahrstelle. Die Folge: Es fallen täglich Standgebühren an (in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Tag) – zusätzlich zu den einmaligen Abschleppkosten (meist 200 bis 300 Euro, je nach Tageszeit). Wird das Auto gar nicht abgeholt, drohen weitere rechtliche Schritte. Unter Umständen wird das Zurücklassen als unsachgemäße Abfallentsorgung gewertet. Übrigens: Auch ohne Kennzeichen lässt sich der Halter durch die Fahrzeug-Identifikationsnummer eindeutig feststellen. Der wichtigste Rat lautet deshalb: Sobald feststeht, dass das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, sollte man sofort aktiv werden und den Abtransport organisieren. Wer hier Verantwortung übernimmt, spart Geld, Nerven und Ärger.