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TÜV-Plakette schnell lesen: So vermeiden Sie Bußgeld und Punkte

Hinten am Auto klebt sie, rund, bunt, oft übersehen: die TÜV-Plakette. Dabei sagt sie klar, wann die Hauptuntersuchung ansteht. Wer sie lesen kann, spart Stress, Bußgeld – und womöglich einen Punkt in Flensburg. Sie klebt am hinteren Kennzeichen, ist rund und farbig – und wirkt harmlos. Doch sie entscheidet mit über Bußgeld, Punkte, Versicherungsschutz. Die Rede ist von der TÜV-Plakette . Wer sie lesen kann, weiß: Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig? Und: Wird es langsam Zeit? Die Uhr läuft rückwärts Die Plakette ist wie ein Ziffernblatt – nur andersrum. Die Zahlen 1 bis 12 stehen im Kreis, gegen den Uhrzeigersinn. Die Zahl ganz oben zeigt den Monat, in dem der TÜV fällig wird. Eine "6" bedeutet Juni, eine "10" Oktober. In der Mitte: das Jahr. Als zweistellige Zahl. Eine "25" steht für 2025 – und damit für ein Stück Restzeit. Denn je nach Monat kann es bald eng werden. Farbcodes gegen Vergessen Die Farbe der Plakette ist nicht dekorativ, sondern deutlich. Sie wechselt im Sechs-Jahres-Takt: Orange: Die Plakette für 2025, bedeutet die HU ist 2025 fällig. Blau: 2026 Gelb: 2027 Braun: 2028 Rosa: 2029 Grün: 2030 Ein kurzer Blick genügt, um das Jahr einzuordnen. Wer orange sieht, muss also noch 2025 zum TÜV. Ein Beispiel: Eine grüne Plakette mit der Zahl "10" oben – das bedeutet, dass die Hauptuntersuchung im Oktober 2024 fällig war. Oder eine blaue Plakette mit einer "12" darüber: Das Auto musste im Dezember 2020 zur Hauptuntersuchung. Das kann sehr unangenehm werden. Zu spät? Das wird teuer Wer den TÜV-Termin vergisst, zahlt. Und zwar gestaffelt: 2 bis 4 Monate zu spät: 15 Euro 4 bis 8 Monate: 25 Euro Ab 8 Monaten: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg Zusätzlich wird ein Aufschlag von 20 Prozent auf die HU-Gebühr fällig. Und im Schadensfall könnte es Probleme mit der Versicherung geben. Ohne Prüfung keine Plakette TÜV-Plaketten gibt’s nur gegen Prüfung. Sie sind nicht käuflich. Und sie gelten nur nach erfolgreicher Hauptuntersuchung – bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Werden Mängel festgestellt, müssen sie innerhalb eines Monats behoben werden. Danach: Wiedervorführung. Mit Schein, Gutachten, Geduld.