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Sonst droht Bußgeld: Diese fünf Dinge gehören in jedes Auto

Im Auto sammelt sich schnell einiges an. Beim Aufräumen sollten Autofahrer aber nicht vorschnell handeln, sonst droht ein Bußgeld. Was unbedingt an Bord gehört. Verbandskasten , Warndreieck und Warnweste gehören zu den drei Dingen, die auf keiner Fahrt fehlen dürfen. Obwohl die Warnweste in Deutschland nur in einfacher Ausführung vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, so viele Westen im Auto mitzuführen, wie Sitzplätze vorhanden sind. Diese Bußgelder drohen Wer bei einer Polizeikontrolle ohne Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von fünf Euro rechnen. Fehlen sowohl Warnweste als auch Warndreieck, kann ein Verwarnungsgeld von jeweils 15 Euro auf den Fahrer zukommen. Und das ist noch nicht alles: Wer seinen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht im Original vorlegen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Nicht vorgeschrieben, aber ratsam: das Reserverad Aber es gibt auch Ausnahmen. Ein Ersatzrad oder ein Pannenset an Bord ist nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch warnt der ADAC davor, längere Fahrten ohne Reserverad anzutreten. Es gibt außerdem eine gute Alternative zum sperrigen Rad im Kofferraum: flüssiges Reifendichtmittel aus dem Zubehörhandel (ab etwa zehn Euro). Mit Hilfe eines 12-Volt-Kompressors wird es direkt in den Reifen gepumpt. Allerdings warnt der ADAC, dass diese Dichtmittel nicht alle Schäden beheben können. Sie eignen sich nur gegen Einstiche in der Lauffläche oder kleine Risse.